Wird man zu Beginn des Jura-Studiums gefragt, welche genaue berufliche Richtung man später mal einschlagen will, so dominiert eine Antwort: „Ich weiß noch nicht so genau, aber mit Jura kann man ja vieles machen... .“ Je näher aber das 2. Examen kommt, desto zögerlicher wird man mit dieser Antwort. Den meisten wird mit der Zeit immer deutlicher, dass Juristen gar nicht mehr ein so großes Arbeitsspektrum haben, wie allgemein immer behauptet wird. Dies gilt gerade in einer Zeit, in der es genügend qualifizierte Bewerber, auch aus anderen Fachrichtungen, auf dem Markt gibt.
Hier merkt man sehr deutlich die restriktive Einstellungspolitik. Kaum ein Referendar hat eine erfolgversprechende Chance, später einen guten Job zu finden. Gerade Berufseinsteigern wird auch - teils berechtigt – mit einer gewissen Skepsis begegnet. Hinzu kommt noch, dass das Arbeiten in einer Behörde nicht jedermanns Sache ist. Dies lernt man während seiner Zeit in der Verwaltungsstation. Verallgemeinern kann man diese Aussage aber nur in einem gewissen Umfang, da es auch durchaus gut strukturierte Behörden gibt.
Früher wechselten viele Juristen nach dem zweiten Examen in die freie Wirtschaft, in der sie gut angesehen waren. Sie standen hier jedoch immer schon in Konkurrenz zu Betriebswirtschaftlern und Bewerbern ähnlicher Fachrichtungen. Und diese haben in den letzten Jahren das Rennen in weiten Teilen für sich entschieden. Durch eine immer gestrafftere Juristenausbildung und ein daraus folgendes Verkümmern der Wahlfächer hat die Wirtschaftskompetenz junger Juristen erheblich abgenommen. Dies ist auch den betreffenden Unternehmen nicht entgangen. Diese geben deshalb oft Betriebswirtschaftlern den Vorzug. Alles in allem kommt heute nur noch ein kleiner Prozentsatz der Juristen direkt nach der Ausbildung in einem Unternehmen unter. Die Dramatik dieser Situation wird durch folgendes Beispiel dargelegt. Früher hatten Juristen mit nur einem Staatsexamen noch immer eine gute Chance bei einer Versicherung als Sachbearbeiter unterzukommen. Doch selbst diese haben ihre Anforderungen erheblich erhöht, so dass grundsätzlich zwei befriedigende Examen erwartet werden.
Viel ist hierzu nicht zu sagen, da allgemein bekannt ist, wie hoch die Einstellungsvoraussetzungen sind. Hat man zwei Examen im zweistelligen Bereich, kann man anfangen, hierüber nachzudenken. Für die Masse der Referendare kommt dieser Weg jedoch nicht in Betracht.
Aus den oben angeführten Erwägungen führt der Weg für die meisten Juristen dann letztlich doch in den Anwaltsberuf. Zugegebenermaßen gibt es immer noch Nischen und auch Sonderfälle, in denen Juristen auf ganz anderen Gebieten tätig sind. Doch sollte man sich, wenn man Jura studiert, bewusst sein, dass man nach der Ausbildung höchstwahrscheinlich Anwalt werden wird – freiwillig oder erzwungenermaßen.
Der Anwaltsberuf ist jedoch kein einheitlicher Block. Es gibt unendlich viele verschiedene Formen seiner Ausübung. Sie reichen von der Einmannkanzlei bis hin zur transatlantischen Lawfirm, vom Prozessanwalt zum beratend tätig werdenden Anwalt. Jede dieser Formen hat ganz unterschiedliche Anforderungen.
Die gute Nachricht lautet: Hier kann man als Jurist noch richtig Geld verdienen. Die schlechte Nachricht lautet aber: Man hat keine Zeit mehr, um es auszugeben. Nach dem 2. Staatsexamen muss man sich als Jurist zwingend die Frage nach der richtigen Work-Life-Balance stellen. Akzeptiert man eine 80 Stunden Woche und nimmt die Einschränkungen im privaten Bereich in Kauf, dann kann man in einer Lawfirm weit kommen. Vorausgesetzt werden hier Prädikatsexamen und Fremdsprachenkenntnisse. Erfüllt man diese Kriterien, wird man relativ rasch einen Job bekommen. Wichtig ist neben der zeitlichen Flexibilität jedoch auch die Bereitschaft an verschiedenen Orten dauerhaft zu arbeiten.
Bei den regionalen Großkanzleien ist der Trend festzustellen, dass sie sich von den Arbeitszeiten her den Vorgaben der Lawfirms annähern. Das Gehalt bleibt jedoch mitunter deutlich dahinter zurück. Hier gibt es aber erhebliche regionale Unterschiede. So ist eine Kanzlei in Düsseldorf nicht mit einer im Ruhrgebiet zu vergleichen. Die Einstellungschancen sind auch hier noch gut, soweit man zumindest ein Prädikatsexamen vorweisen kann. Wichtig ist auch oftmals Auslandserfahrung bzw. dort erworbene Sprachkenntnisse.
Diese kommen in sehr verschiedenen Ausformungen vor. Die Jobchancen können als eher schlecht eingestuft werden. Den meisten Kanzleien fehlt schlicht das wirtschaftliche Potential für die Anstellung eines jungen Juristen. Zudem werden neu eingestellte Anwälte oftmals in dreister Weise ausgebeutet. Beliebte Methoden sind die Vereinbarung einer Halbtagsstelle, die aber in der Praxis eine ganztägige Anwesenheit erfordert oder Gehaltszahlungen, die um 2000 € liegen. Jedoch gibt es hier auch flexible Modelle und die größeren örtlichen Kanzleien sind meist fair, erwarten jedoch auch den entsprechenden Einsatz. Auf jeden Fall ist in diesem Bereich eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifel sollte man sich auch nicht scheuen selbst zu kündigen, denn wenn bereits zu Beginn der Tätigkeit vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, bessert sich das später in der Regel auch nicht mehr.
Hier gibt es im wesentlichen zwei Ausformungen. Den Überzeugungstäter und diejenigen, denen nichts anderes übrig geblieben ist. Letztere haben mit diesem Modell meist nur sehr schlechte Chancen, aber auch oft keine andere Wahl. Aussichtsreicher erscheint jedoch zumindest eine Bürogemeinschaft mit anderen Einzelanwälten, da hierdurch zumindest eine Kostensenkung erfolgt. Es gibt jedoch auch Einzelanwälte aus Überzeugung. Dies ist zu einem guten Teil eine Frage der Mentalität. Juristen sind zumeist schwierige Chefs, aber zugleich auch nicht einfache Angestellte. Sie sind es gewohnt Recht zu haben und nicht unbedingt immer kompromissbereit. Dies birgt ein Spannungspotenzial in den hierarchischen Strukturen der Kanzleien. Gerade die Distanz von alten Partnern und Junganwälten ist nicht zu unterschätzen. Deshalb ist es für manchen das Risiko wert, sich dem zu entziehen und sich selbständig zu machen. Dies kann aber nur funktionieren, wenn man sich eine erhebliche Fachkompetenz auf einem Spezialgebiet aneignet. Ansonsten würde man im allgemeinen Anwaltsmarkt untergehen. Eine Mittellösung ist die Anstellung als freier Mitarbeiter, die jeweils im Einzelfall zu prüfen ist. Eine Selbständigkeit bringt eine kaum zu überschätzende Form der Unabhängigkeit und Freiheit mit sich, auf der anderen Seite birgt sie aber auch ein wirtschaftliches Risiko in sich.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Berufsaussichten für Juristen nicht die besten sind. Mit guten Noten hat man jedoch noch immer Chancen auf einen ansprechenden Arbeitsplatz. Dieser wird sehr wahrscheinlich im Anwaltsbereich liegen. Nur einem sollte sich jeder junge Jurist bewusst sein, die Zeiten in denen der Satz galt: "Mit Jura kann man alles machen." sind vorbei.