von Olaf Klemke und Hansjörg Elbs
Den erfahrenen Rechtsanwälten Olaf Klemke und Hansjörg Elbs
ist mit dem neuen Band „Einführung in die Praxis der Strafverteidigung“
aus der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ ein konkurrenzloses
und speziell an der Praxis orientiertes Werk gelungen.
Bereits das große Spektrum der potentiellen Leserschaft ist ansprechend.
So kann schon der Student aufgrund der neuen Schwerpunktebereiche im
Bereich „Strafverteidigung/Strafrechtspflege“, der Referendar
im juristischen Vorbereitungsdienst und nicht zuletzt der junge Strafverteidiger
zum Einstieg von diesem Werk profitieren.
Die Hervorhebungen des wesentlichen Inhalts in Fettdruck ermöglichen
dem Leser sich auf zentrale Aussagen zu konzentrieren. Die klare Gliederung
des Werkes, der mit Randnummern und Absätzen versehene Text, die
Rahmen der 120 Muster von Verteidigerschreiben und das hervorragende
Nachschlagewerk erleichtern einen schnellen Überblick.
Das Buch beginnt mit einer allgemeinen Einführung in das Mandat
des Strafverteidigers. Hierbei werden das Wahl- und Pflichtmandat vorgestellt,
Haftungs- und Vergütungsfragen geklärt und die Grenzen des
zulässigen Verteidigerverhaltens abgesteckt. Dabei fördern
die Autoren das Selbstbewusstsein des Verteidigers, indem sie ihn zur
Verteidigung auch schuldiger Mandanten auffordern. Wolle ein Verteidiger
hingegen nur unschuldige Mandanten vertreten, sei ein bereits von Weihrauch
gezogener Vergleich mit dem Arzt, der nur Gesunde behandeln wolle, erlaubt.
Im Weiteren begleitet das Buch den Verteidiger im Ermittlungs-, Zwischenverfahren
und Hauptverfahren, im Strafbefehls und beschleunigen Verfahren und
schließlich im Rechtsmittelverfahren.
Stets werden dem Strafverteidiger wertvolle Tipps gegeben. So soll
derjenige, der Anlass zu der Annahme hat, dass es in der Hauptverhandlung
zu erheblichen Konfrontationen mit dem Gericht kommen könne, sich
vorbeugend vom Beschuldigten eine Wahlverteidigervollmacht ausstellen
lassen. Auch sei ein Befangenheitsantrag mit dem Mandanten gegen den
Vorsitzenden zu erörtern und im Namen des Angeklagten und in eigenem
Namen Beschwerde gegen die Rücknahme der Bestellung einzulegen.
Als ein Zentralproblem behandelt das Buch die Frage, ob sich der Mandant
zur Sache einlassen soll und gegebenenfalls wie die Äußerung
in den verschiedenen Verfahrensstadien zu erfolgen habe. Hier führen
die Autoren differenzierte Lösungen auf.
Auch wenn Klemke/Elbs bei ihren Darstellungen nicht immer der Rechtsprechung
und herrschenden Meinungen folgen, bleiben diese doch durch weiterführende
Literatur- und Rechtsprechungshinweise nicht unberücksichtigt.
Der eigene Ansatz soll vielmehr das Problembewusstsein und die Kritikfähigkeit
des Strafverteidigers schulen. Die Kenntnis der Rechtsprechung verstehen
die Autoren dabei allerdings zu Recht als Basis jeder erfolgreichen
Strafverteidigung.
Lobenswert wird bei der Pflichtverteidigerbestellung, beim Strafbefehlsverfahren
und beim beschleunigten Verfahren auch der jugendliche Straftäter
besonders berücksichtigt. Leider fehlen zu § 72 JGG beim Haftbefehl
gegen Jugendliche hingegen jegliche Ausführungen. Zu bemängeln
sind auch ungenaue, aus dem Zivilrecht entlehnte Formulierungen, wie
z.B. „Einzelrichter“ statt „Strafrichter“ oder
„Entscheidungsgründe“ statt „Gründe“.
Zudem gehören Anträge zur Bestellung des Pflichtverteidigers
nach § 141 Abs. 1 StPO nicht in die Anklageschrift, sondern schon
in die Begleitverfügung. So bescheidet das Gericht Anträge
in der Begleitverfügung sofort nach Eingang der Akten, während
es Anträge in der Anklageschrift erst mit Entscheidung über
die Eröffnung des Hauptverfahrens trifft. Eine andere Betrachtungsweise
würde auch der von den Autoren selbst betonten Pflicht, dem unverteidigten
Beschuldigten, frühzeitig einen Pflichtverteidiger zu bestellen,
widersprechen.
Insgesamt ist das Band aber eine lohnende Anschaffung für alle,
die einen Einblick in die Praxis des Strafverteidigers gewinnen wollen.
Es wäre sicherlich hilfreich für den Praktiker dem Buch eine
CD über die 120 Muster von Verteidigerschreiben beizufügen.
Dies stellt andererseits aber einen weiteren Kostenfaktor, des ohnehin
34,- Euro treuren Buches, dar.
Die nach Erscheinen des Bandes nicht berücksichtigungsfähigen wichtigen Rechtsprechungs- und Gesetzesänderungen wie beispielsweise die Entscheidung des BGH (18.4.2007 – 5 StR 546/06) zum Verwertungsverbot bei grober Verkennung des Richtervorbehalts ohne Berücksichtigung des Aspekts eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs oder das zum 1.1.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BGBl I 2007, 3198) lassen auf eine Neuauflage hoffen.
Olaf Klemke, Hansjörg Elbs, Einführung in die Praxis der
Strafverteidigung, C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle
Rehm GmbH, Heidelberg u.a.2007, 408 Seiten. Preis: 34,- Euro. ISBN 978
– 8114 – 3614 – 5 (Praxis der Strafverteidigung, Band
36)
www.huetig-jehle-rehm.de
Rezensiert von:
Dr. W. Nolden
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