„Einführung in die Praxis der Strafverteidigung“

Rezension zum Buch

von Olaf Klemke und Hansjörg Elbs


Den erfahrenen Rechtsanwälten Olaf Klemke und Hansjörg Elbs ist mit dem neuen Band „Einführung in die Praxis der Strafverteidigung“ aus der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ ein konkurrenzloses und speziell an der Praxis orientiertes Werk gelungen.
Bereits das große Spektrum der potentiellen Leserschaft ist ansprechend. So kann schon der Student aufgrund der neuen Schwerpunktebereiche im Bereich „Strafverteidigung/Strafrechtspflege“, der Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst und nicht zuletzt der junge Strafverteidiger zum Einstieg von diesem Werk profitieren.

Die Hervorhebungen des wesentlichen Inhalts in Fettdruck ermöglichen dem Leser sich auf zentrale Aussagen zu konzentrieren. Die klare Gliederung des Werkes, der mit Randnummern und Absätzen versehene Text, die Rahmen der 120 Muster von Verteidigerschreiben und das hervorragende Nachschlagewerk erleichtern einen schnellen Überblick.
Das Buch beginnt mit einer allgemeinen Einführung in das Mandat des Strafverteidigers. Hierbei werden das Wahl- und Pflichtmandat vorgestellt, Haftungs- und Vergütungsfragen geklärt und die Grenzen des zulässigen Verteidigerverhaltens abgesteckt. Dabei fördern die Autoren das Selbstbewusstsein des Verteidigers, indem sie ihn zur Verteidigung auch schuldiger Mandanten auffordern. Wolle ein Verteidiger hingegen nur unschuldige Mandanten vertreten, sei ein bereits von Weihrauch gezogener Vergleich mit dem Arzt, der nur Gesunde behandeln wolle, erlaubt. Im Weiteren begleitet das Buch den Verteidiger im Ermittlungs-, Zwischenverfahren und Hauptverfahren, im Strafbefehls und beschleunigen Verfahren und schließlich im Rechtsmittelverfahren.

Stets werden dem Strafverteidiger wertvolle Tipps gegeben. So soll derjenige, der Anlass zu der Annahme hat, dass es in der Hauptverhandlung zu erheblichen Konfrontationen mit dem Gericht kommen könne, sich vorbeugend vom Beschuldigten eine Wahlverteidigervollmacht ausstellen lassen. Auch sei ein Befangenheitsantrag mit dem Mandanten gegen den Vorsitzenden zu erörtern und im Namen des Angeklagten und in eigenem Namen Beschwerde gegen die Rücknahme der Bestellung einzulegen.
Als ein Zentralproblem behandelt das Buch die Frage, ob sich der Mandant zur Sache einlassen soll und gegebenenfalls wie die Äußerung in den verschiedenen Verfahrensstadien zu erfolgen habe. Hier führen die Autoren differenzierte Lösungen auf.
Auch wenn Klemke/Elbs bei ihren Darstellungen nicht immer der Rechtsprechung und herrschenden Meinungen folgen, bleiben diese doch durch weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise nicht unberücksichtigt. Der eigene Ansatz soll vielmehr das Problembewusstsein und die Kritikfähigkeit des Strafverteidigers schulen. Die Kenntnis der Rechtsprechung verstehen die Autoren dabei allerdings zu Recht als Basis jeder erfolgreichen Strafverteidigung.
Lobenswert wird bei der Pflichtverteidigerbestellung, beim Strafbefehlsverfahren und beim beschleunigten Verfahren auch der jugendliche Straftäter besonders berücksichtigt. Leider fehlen zu § 72 JGG beim Haftbefehl gegen Jugendliche hingegen jegliche Ausführungen. Zu bemängeln sind auch ungenaue, aus dem Zivilrecht entlehnte Formulierungen, wie z.B. „Einzelrichter“ statt „Strafrichter“ oder „Entscheidungsgründe“ statt „Gründe“. Zudem gehören Anträge zur Bestellung des Pflichtverteidigers nach § 141 Abs. 1 StPO nicht in die Anklageschrift, sondern schon in die Begleitverfügung. So bescheidet das Gericht Anträge in der Begleitverfügung sofort nach Eingang der Akten, während es Anträge in der Anklageschrift erst mit Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens trifft. Eine andere Betrachtungsweise würde auch der von den Autoren selbst betonten Pflicht, dem unverteidigten Beschuldigten, frühzeitig einen Pflichtverteidiger zu bestellen, widersprechen.
Insgesamt ist das Band aber eine lohnende Anschaffung für alle, die einen Einblick in die Praxis des Strafverteidigers gewinnen wollen. Es wäre sicherlich hilfreich für den Praktiker dem Buch eine CD über die 120 Muster von Verteidigerschreiben beizufügen. Dies stellt andererseits aber einen weiteren Kostenfaktor, des ohnehin 34,- Euro treuren Buches, dar.

Die nach Erscheinen des Bandes nicht berücksichtigungsfähigen wichtigen Rechtsprechungs- und Gesetzesänderungen wie beispielsweise die Entscheidung des BGH (18.4.2007 – 5 StR 546/06) zum Verwertungsverbot bei grober Verkennung des Richtervorbehalts ohne Berücksichtigung des Aspekts eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs oder das zum 1.1.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BGBl I 2007, 3198) lassen auf eine Neuauflage hoffen.

Olaf Klemke, Hansjörg Elbs, Einführung in die Praxis der Strafverteidigung, C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg u.a.2007, 408 Seiten. Preis: 34,- Euro. ISBN 978 – 8114 – 3614 – 5 (Praxis der Strafverteidigung, Band 36)
www.huetig-jehle-rehm.de

Rezensiert von:
Dr. W. Nolden

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